18.August 2003: Irrläufer
HINWEIS: Dies ist ein ehemaliger Teameintrag
Hallo ihr alle :),
tjaaa das Leben geht manchmal seltsame Wege ;).
Als ich heute nach hause komme finde ich in meinem Briefkasten u.a. einen Brief von einem Arzt in B.
Nanu denke ich, was ist das denn, ich habe zwar vor einer Weile mal einen Test machen lassen, der glaube ich von einem Arzt aus B (oder doch aus der Nachbarstadt S? Na egal...) ausgewertet worden ist, aber die Rechnung dafür habe ich schon vor etlichen Wochen bezahlt. Also noch mal ne Rechnung von denen...? Ist da was schief gelaufen?
Ja und da mir immer noch die Grippe in den Glieder und im Hirn sitzt, deswegen habe ich heute auf der Arbeit auch gefragt, ob ich schon gegen Mittag gehen darf, denke ich nicht weiter nach, schaue nicht genauer hin, und mache den Brief auf....
UPS, was ist das denn...?
Ein Brief an meinen Hausarzt Dr. K hier in D, mit seinem Namen, aber gleichzeitig mit meiner Adresse... ?
Ein erneuter Blick auf den Absender macht es klar, Dr. R aus B *glühbirneüberkopfangeh* ;)... JETZT verstehe ich was los ist!
Bei den vielen Titel und weil da zwei Ärzte auf dem Absender stehen (sie haben eine Gemeinschaftspraxis in B) habe ich den Namen zuerst gar nicht gesehen, ebensowenig wie ich den Namen meines Hausarztes bewußt wahrgenommen hatte., wie gesagt, das Hirn ist momentan ein wenig im Krankenstand...
Also, Dr. R aus B ist der Psychiater und Pschotherapeut von dem ich hier schon mehrfach geschrieben hatte, und bei dem ich bisher schon zweimal war.
Bei meinem letzten Termin bei ihm hatte er erwähnt, daß er einen Brief an meinen Hausarzt schreiben will, und hatte mich deshalb nach desse Namen gefragt, und in welcher Stadt er arbeitet.
Die Straße wollte er nicht wissen, die können sie offenbar per Computerverzeichnis herausfinden, wie ich von der Urologin weiß. Ich hätte die Straße und Hausnummer auch gar nicht auswendig gewußt.
Jedenfalls muß in der Praxis von Dr. R wohl irgendetwas schief gelaufen sein. Versehentlich wurde meine Adresse statts der von Dr. K eingetragen, und daher habe ich den Brief bekommen.
Tjaaa...soweit so gut oder schlecht... Wenn ich den Brief noch nicht geöfnet hätte, hätte ich ihn einfach ungeöffnet bei meinem Hausarzt vorbeigebracht.
Das ist jetzt keine bloße Vermutung von mir, sondern das weiß ich, weil ich schon mal so ein Problem hatte. Ich öffne keine Briefe, die nicht für mich bestimmt sind.
Jetzt habe ich das Ding aber schon versehentlich geöffnet...
Hm.... da fällt mir gerade ein: Wenn ich das jetzt lese ist das dann eine strafbare 'Verletzung des Briefgeheimnisses' (§ 202 Strafgesetzbuch)?
Da steht: '(1) Wer unbefugt
1.einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet, oder
2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstückes ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft...',
wird mit bestraft (bis 1 Jahr Gefängnis), und weiter:
'(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossens Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.'
Hmmm... kleiner Ausflug in die Juristerei. Also ohne das jetzt im Detail überprüft zu haben, ich denke die Sachlage ist hier so:
Den Brief gelesen ohne ihn geöffnet zu haben (mal ganz unjuristisch ausgedrückt ;)...) habe ich schon mal nicht. Absatz (1), Nr. 2 fällt also schon mal flach.
Nach Absatz (1) Nr. 1 habe ich zwar unbefugt den Brief geöffnet, da er ja nicht für mich bestimmt war, strafbar ist das in diesem Fall dennoch nicht, denn zur Strafbarkeit gehört ein Vorsatz. Da ich aber dachte der Brief sei für mich bestimmt habe ich ihn nicht vorsätzlich sondern nur fahrlässig geöffnet, und das ist nicht strafbar. Um genauer zu sein: natürlich hatte ich den Vorsatz den Brief zu öffenen, aber ich hatte NICHT den Vorsatz unbefugt einen Brief zu öffnen, dessen Inhalt nicht für mich bestimmt ist, und nur das wäre strafbar.
Ich weiß momentan gar nicht, ob ein Briefumschlag ein 'Behältnis' im Sinne von Absatz (2) ist, aber das ist auch unwichtig. Selbst wenn ein verschlosser Briefumschlag ein Behältniss ist, und selbst wenn ich den Brief nach dem öffnen lese, ich habe den Briefumschlag ja gerade NICHT geöffnet um ihn dann unbefugt zu lesen, sondern ich hatte den Brief geöffnet, weil ich dachte es wäre einer, der an mich adressiert ist, und den ich darum befugt bin zu öffenen und zu lesen. Der Witz an dem Absatz ist ja gerade, daß nicht das Lesen des Briefes an sich strafbar ist, sondern es ist nur dann strafbar, wenn ihn gerade dazu öffnet um ihn verboternweise zu lesen.
Hmmm.... wenn ich mir das alles jetzt noch mal so anschaue, dann glaube ich nicht mehr, daß ein 'Behältnis' auch einen Briefumschlag meint, denn dessen Öffnen ist ja schon nach Absatz (1) Nr. 1 verboten, würde also nicht unbedingt Sinn machen, das nochmal zu verbieten, aber wie gesagt, die Details müßte ich auch noch mal nachlesen, sind hier aber auch nicht wichtig.
Ich denke nach den kleine juristischen Vorüberlegungen dürfte auch so klar genug ist, daß ich mich weder durch das Öffenen des Briefes noch durch das Lesen strafbar gemacht habe...
Jaaa... ich konnte es mir nicht verkneifen einen Blick reinzuwerfen ;)... bin ja auch nur ein Mensch, und neugierig, und in dem Brief geht es ja nur um mich, nicht um die Sachen anderer Leute (in dem Fall hätte ich ihn NICHT gelesen!), außerdem glaubt mir das sowieso kein Mensch, daß ich den Brief nicht gelesen habe, wenn ich ihn geöffnet hin bringe. Ihn in einen neuen Umschlag zu stecken hat auch keinen Sinn, weil die Adresse von mir weiterhin drauf ist, da würde man mir zu recht Fragen stellen...
Nein, da bringe ich den Brief lieber morgen so, wie er ist bei meinem Hausarzt vorbei und erkläre wie es war.
Soooo nach der langen Vorrede wollt ihr jetzt aber sicher auch wissen, was eigentlich drin steht ;)...
Nix schlimmes, das kann ich gleich sagen, und auch nichts wirklich neues. Hm... ich glaube dazu mache ich aber einen neuen Eintrag, der hier ist mir schon wieder zu lang ;). Will auch erstmal ne Pause machen.
Viele Grüße erstmal :)
Aurisa
LINKS:
*Zum Blog-Starteintrag:
http://aurisa.twoday.net/stories/1504914/comment
Hallo ihr alle :),
tjaaa das Leben geht manchmal seltsame Wege ;).
Als ich heute nach hause komme finde ich in meinem Briefkasten u.a. einen Brief von einem Arzt in B.
Nanu denke ich, was ist das denn, ich habe zwar vor einer Weile mal einen Test machen lassen, der glaube ich von einem Arzt aus B (oder doch aus der Nachbarstadt S? Na egal...) ausgewertet worden ist, aber die Rechnung dafür habe ich schon vor etlichen Wochen bezahlt. Also noch mal ne Rechnung von denen...? Ist da was schief gelaufen?
Ja und da mir immer noch die Grippe in den Glieder und im Hirn sitzt, deswegen habe ich heute auf der Arbeit auch gefragt, ob ich schon gegen Mittag gehen darf, denke ich nicht weiter nach, schaue nicht genauer hin, und mache den Brief auf....
UPS, was ist das denn...?
Ein Brief an meinen Hausarzt Dr. K hier in D, mit seinem Namen, aber gleichzeitig mit meiner Adresse... ?
Ein erneuter Blick auf den Absender macht es klar, Dr. R aus B *glühbirneüberkopfangeh* ;)... JETZT verstehe ich was los ist!
Bei den vielen Titel und weil da zwei Ärzte auf dem Absender stehen (sie haben eine Gemeinschaftspraxis in B) habe ich den Namen zuerst gar nicht gesehen, ebensowenig wie ich den Namen meines Hausarztes bewußt wahrgenommen hatte., wie gesagt, das Hirn ist momentan ein wenig im Krankenstand...
Also, Dr. R aus B ist der Psychiater und Pschotherapeut von dem ich hier schon mehrfach geschrieben hatte, und bei dem ich bisher schon zweimal war.
Bei meinem letzten Termin bei ihm hatte er erwähnt, daß er einen Brief an meinen Hausarzt schreiben will, und hatte mich deshalb nach desse Namen gefragt, und in welcher Stadt er arbeitet.
Die Straße wollte er nicht wissen, die können sie offenbar per Computerverzeichnis herausfinden, wie ich von der Urologin weiß. Ich hätte die Straße und Hausnummer auch gar nicht auswendig gewußt.
Jedenfalls muß in der Praxis von Dr. R wohl irgendetwas schief gelaufen sein. Versehentlich wurde meine Adresse statts der von Dr. K eingetragen, und daher habe ich den Brief bekommen.
Tjaaa...soweit so gut oder schlecht... Wenn ich den Brief noch nicht geöfnet hätte, hätte ich ihn einfach ungeöffnet bei meinem Hausarzt vorbeigebracht.
Das ist jetzt keine bloße Vermutung von mir, sondern das weiß ich, weil ich schon mal so ein Problem hatte. Ich öffne keine Briefe, die nicht für mich bestimmt sind.
Jetzt habe ich das Ding aber schon versehentlich geöffnet...
Hm.... da fällt mir gerade ein: Wenn ich das jetzt lese ist das dann eine strafbare 'Verletzung des Briefgeheimnisses' (§ 202 Strafgesetzbuch)?
Da steht: '(1) Wer unbefugt
1.einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet, oder
2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstückes ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft...',
wird mit bestraft (bis 1 Jahr Gefängnis), und weiter:
'(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossens Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.'
Hmmm... kleiner Ausflug in die Juristerei. Also ohne das jetzt im Detail überprüft zu haben, ich denke die Sachlage ist hier so:
Den Brief gelesen ohne ihn geöffnet zu haben (mal ganz unjuristisch ausgedrückt ;)...) habe ich schon mal nicht. Absatz (1), Nr. 2 fällt also schon mal flach.
Nach Absatz (1) Nr. 1 habe ich zwar unbefugt den Brief geöffnet, da er ja nicht für mich bestimmt war, strafbar ist das in diesem Fall dennoch nicht, denn zur Strafbarkeit gehört ein Vorsatz. Da ich aber dachte der Brief sei für mich bestimmt habe ich ihn nicht vorsätzlich sondern nur fahrlässig geöffnet, und das ist nicht strafbar. Um genauer zu sein: natürlich hatte ich den Vorsatz den Brief zu öffenen, aber ich hatte NICHT den Vorsatz unbefugt einen Brief zu öffnen, dessen Inhalt nicht für mich bestimmt ist, und nur das wäre strafbar.
Ich weiß momentan gar nicht, ob ein Briefumschlag ein 'Behältnis' im Sinne von Absatz (2) ist, aber das ist auch unwichtig. Selbst wenn ein verschlosser Briefumschlag ein Behältniss ist, und selbst wenn ich den Brief nach dem öffnen lese, ich habe den Briefumschlag ja gerade NICHT geöffnet um ihn dann unbefugt zu lesen, sondern ich hatte den Brief geöffnet, weil ich dachte es wäre einer, der an mich adressiert ist, und den ich darum befugt bin zu öffenen und zu lesen. Der Witz an dem Absatz ist ja gerade, daß nicht das Lesen des Briefes an sich strafbar ist, sondern es ist nur dann strafbar, wenn ihn gerade dazu öffnet um ihn verboternweise zu lesen.
Hmmm.... wenn ich mir das alles jetzt noch mal so anschaue, dann glaube ich nicht mehr, daß ein 'Behältnis' auch einen Briefumschlag meint, denn dessen Öffnen ist ja schon nach Absatz (1) Nr. 1 verboten, würde also nicht unbedingt Sinn machen, das nochmal zu verbieten, aber wie gesagt, die Details müßte ich auch noch mal nachlesen, sind hier aber auch nicht wichtig.
Ich denke nach den kleine juristischen Vorüberlegungen dürfte auch so klar genug ist, daß ich mich weder durch das Öffenen des Briefes noch durch das Lesen strafbar gemacht habe...
Jaaa... ich konnte es mir nicht verkneifen einen Blick reinzuwerfen ;)... bin ja auch nur ein Mensch, und neugierig, und in dem Brief geht es ja nur um mich, nicht um die Sachen anderer Leute (in dem Fall hätte ich ihn NICHT gelesen!), außerdem glaubt mir das sowieso kein Mensch, daß ich den Brief nicht gelesen habe, wenn ich ihn geöffnet hin bringe. Ihn in einen neuen Umschlag zu stecken hat auch keinen Sinn, weil die Adresse von mir weiterhin drauf ist, da würde man mir zu recht Fragen stellen...
Nein, da bringe ich den Brief lieber morgen so, wie er ist bei meinem Hausarzt vorbei und erkläre wie es war.
Soooo nach der langen Vorrede wollt ihr jetzt aber sicher auch wissen, was eigentlich drin steht ;)...
Nix schlimmes, das kann ich gleich sagen, und auch nichts wirklich neues. Hm... ich glaube dazu mache ich aber einen neuen Eintrag, der hier ist mir schon wieder zu lang ;). Will auch erstmal ne Pause machen.
Viele Grüße erstmal :)
Aurisa
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Aurisa - 9. Feb, 13:34